
Oberste Jagdbehörde handelte bereits in der Vergangenheit rechtswidrig
Oberverwaltungsgericht entscheidet: Durchführungsverordnung (DVO) zum Brandenburger Jagdgesetz ist teilweise unwirksam und rechtswidrig. Gravierendes Maß an Unkenntnis der Obersten Jagdbehörde über geltendes Recht wiederholt bestätigt.(Michendorf, 25. August 2022) Bereits Anfang 2019 sorgte der Alleingang der Obersten Jagdbehörde und die Durchsetzung einer neuen Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz Brandenburg für Diskussionen. Die DVO ist, neben dem Landesjagdgesetz,…