Der Jagdverband Belzig e.V. wurde im Oktober 1990 unter dem damaligen Vorsitzenden Horst Tepper, gegründet und ist die Interessenvertretung Ihrer Mitglieder. Zu Zeiten, in denen Jägerinnen und Jäger, immer mehr Missverständnissen und sogar Anfeindungen ausgesetzt sind, ist eine starke und unabhängige Interessenvertretung wichtiger denn je. Nur in einer starken und einigen Gemeinschaft kann es gelingen, nicht jagenden Mitmenschen, die hohe Bedeutung der Jagd als freiwillige und ehrenamtliche Leistung, der Jägerinnen und Jäger für Natur und Umwelt, verständlich zu machen. Jede Weidgenossin und jeder Weidgenosse, sollten sich über die Notwendigkeit im klaren sein Mitglied, eines Jagdverbands zu sein.
Die Ziele des Jagdverbands Belzig e.V. sind dabei unter anderem Aufklärungsarbeit, Unterstützung der Hege und Pflege, Weiterbildung und Nachwuchsgewinnung.
AUSSCHREIBUNG
Der LJVB bietet Ausbildung für weitere ASP-Kadaversuchhunde an
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine Aufgabe von nationaler Trag-
weite. Es gibt allein in Brandenburg bereits 10 betroffene Landkreise. Mittlerweile beträgt die
Fläche der Restriktionsgebiete über 500 000 Hektar.
Betroffene Gebiete müssen regelmäßig nach Kadavern abgesucht werden, um neu auftre-
tende Infektionsherde rechtzeitig auszumachen. Die Suche mit geprüften Kadaversuchhunde-
Gespannen hat einen enormen Stellenwert bei der Eindämmung der ASP. Zirka 70 Prozent der
Kadaver werden von Suchhunde-Gespannen gefunden.
Der Landesjagdverband Brandenburg ist vom Land Brandenburg seit Dezember 2020 offiziell
mit der Ausbildung der Kadaver-Suchhunde betraut. In Brandenburg sind bereits über 60 Ge-
spanne ausgebildet, geprüft und regelmäßig im Einsatz.
I. Zulassungsvoraussetzungen:
• Zugelassen werden alle jagdlich geführten Hunde mit bestandener Brauchbarkeitsprü-
fung Fachgruppe „A“ (Gehorsam) nach JagdHBV
• Der zu prüfende Hund hat eine gültige Impfung gegen Tollwut
• Der Hundeführer/die Hundeführerin muss körperlich geeignet und im Besitz eines gülti-
gen Jahresjagscheines sein
II. Ausbildung:
Nach erfolgreicher Sichtung im Schwarzwildgatter umfasst die Ausbildung ca. 8-10 Ausbil-
dungstage innerhalb von 3 bis 4 Wochen. Die Ausbildung findet vorrangig in Schünow (Zossen)
statt.
III. Prüfungsziel:
• Der Hund findet ein ausgelegtes Stück Schwarzwild auf einer Fläche von ca. 3 ha in
weniger als 30 Minuten. Der Charakter der Prüfungsfläche entspricht einer Waldkulisse
mit leichtem Unterwuchs
• Die Suche erfolgt frei
• Das Auffinden der ausgelegten Attrappe muss durch den Hund beim Hundeführer in ge-
eigneter Form angezeigt werden:
o Bringselverweiser
o Totverbeller
o Nach dem Finden des auslegten Stückes durch den Hund muss dieser zum Hun-
deführer zurückkehren und ihn durch sein Verhalten auffordern, ihm zum Stück
zu folgen
• Der Hund verhält sich im Schwarzwildgatter neutral, wesensstark und abrufbar am le-
benden Schwarzwild
V. Eigenanteil
Der überwiegende Anteil der Kosten für die Ausbildung und Prüfung wird vom Ministerium für
Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) finanziert. Der Hundeführer
muss nach bestandener Prüfung einen Eigenanteil in Höhe von 500 € zahlen und eine Verein-
barung unterzeichnen. Diese Vereinbarung regelt den Einsatz an fünfzehn Einsatztagen pro Jahr
über einen Zeitraum von drei Jahren an amtlichen Kadaversuchen im Land Brandenburg.
V. Information und Anmeldung:
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Anja Sibilski
Tel: 033205 – 21 09 26
sibilski@ljv-brandenburg.de
Oberverwaltungsgericht entscheidet: Durchführungsverordnung (DVO) zum Brandenburger Jagdgesetz ist teilweise unwirksam und rechtswidrig. Gravierendes Maß an Unkenntnis der Obersten Jagdbehörde über geltendes Recht wiederholt bestätigt. |
(Michendorf, 25. August 2022) Bereits Anfang 2019 sorgte der Alleingang der Obersten Jagdbehörde und die Durchsetzung einer neuen Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz Brandenburg für Diskussionen. Die DVO ist, neben dem Landesjagdgesetz, eine der wichtigsten Grundlagen für die Ausübung der Jagd.Nach einer Klage des Brandenburger Jägers Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, wurde die Durchführungsverordnung aus dem Jahr 2019 in Teilen für rechtswidrig und unwirksam erklärt. „Die Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg stellt wiederholt ihr gravierendes Maß an Unkenntnis unter Beweis. Personelle Konsequenzen sind längst überfällig“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB).Das OVG entschied, dass unerfüllte Abschüsse aus dem Abschussplan (§ 4 Abs. 1Satz 7), nicht zum Abschussplan für das folgende Jagdjahr hinzugerechnet werden dürfen. Die Vorgabe, wann eine künstliche oder natürliche Verjüngung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 2) keine Schutzmaßnahmen benötigt, verstößt gegen höherrangiges Recht und ist somit unwirksam. Der LJVB begrüßt die Entscheidung des OVG Berlin- Brandenburg.Aus dem aktuellen Rechtsgutachten zum zurückgezogenen Entwurf eines Landesjagdgesetzes für Brandenburg, den Landwirtschaftsminister Axel Vogel (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) im März 2022 vorstellte, geht ebenfalls hervor, dass die Oberste Jagdbehörde rechtswidrige Vorschläge unterbreitet hat und in Teilen sogar verfassungswidrige Handlungen per Gesetz zulassen wollte. „Das Ministerium einschließlich dessen Oberste Jagdbehörde täte gut daran, künftige Entscheidungen von Fachleuten überprüfen zu lassen – auf diese wird im MLUK offensichtlich nicht zurückgegriffen“, sagt Jens Ole Sendke, Justiziar des LJVB. |
Sehr geehrte Mitglieder,
der Jagdverband Belzig e. V. führt am 24. September 2022 in der
Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr das Nadelschießen Büchse und Flinte auf dem
Schießstand in Bad Belzig durch.
Disziplinen:
● 100 m stehender Bock 5 Schuss
● laufender Keiler 5 Schuss
● Tauben schießen
Mitglieder des Jagdverband Belzig e. V. zahlen kein Startgeld, alle anderen 10,- EURO.
Der Nachweis jagdliches Schießen wird den Teilnehmern bestätigt. Munition kann käuflich auf dem Schießstand erworben werden.
Es gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Corona Bestimmungen.
Alle Mitglieder und Freunde der Jagd sind dazu recht herzlich eingeladen.
Andreas Unger
Schießobmann
(Michendorf, 26.11.2021) Die Lage der Corona-Pandemie hat sich weiter deutlich verschärft. Brandenburg hat die Corona-Maßnahmen in dieser Woche noch einmal nachgebessert. Hier nach gilt seit dem 24.11.2021 in Hotspot-Regionen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für… weiterlesen
Lagebild zur ASP beim
Schwarzwild des
Landeskrisenzentrums
Tierseuche
Stand: 05. November 2021, 09:00 Uhr
hier geht es zum Artikel: https://www.jagderleben.de/news/waffenrecht-aerzte-kuenftig-schweigepflicht-entbunden-712629https://www.jagderleben.de/news/waffenrecht-aerzte-kuenftig-schweigepflicht-entbunden-712629
Unter der Leitung des NABU fordern Umweltverbände vom neuen Jagdgesetz, eine Jagdberechtigung für Waldbesitzer von Flächen ab „einem“ Hektar. Inhaber des Jagdrechts auf diesen Flächen sollen nach dem Willen der Interessengemeinschaft diese Übergriffe sogar dulden. Hegegemeinschaften sollen abgeschafft und die Jagd auf Wasserwild und Raubwild verboten werden. Nach den Vorstellungen der beteiligten Verbände soll sogar die strenge Prüfungsordnung der Jägerprüfung, durch Beteiligung der Umweltschutzverbände verändert werden.
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